ACRONYC

AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Inhalt des vorliegenden Vertrages, sind unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigenen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

1.2. Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Lieferungsmöglichkeiten stets freibleibend. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.

1.3. Die Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Verkaufsgegenstände z.B. Maße, Betriebskosten usw., in jeder Art von Veröffentlichungen, sind als annähernd zu betrachten.

1.4. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten bzw. Pflichten aus diesen Vertrag ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

1.5. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, deren Inhalt maßgebend ist. Der Besteller ist zur sofortigen Prüfung der Auftragsbestätigung verpflichtet und hat Abweichungen von seiner Bestellung unverzüglich zu rügen. Sollte innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gegen diese nicht widersprochen werden, so ist der Auftrag vom Besteller anerkannt. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Auftrag (unser Originalformular mit AGB auf der Rückseite), der Lieferschein bzw. die Rechnung.

1.6. Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand, für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, dies gilt auch bei Verträgen mit Kaufleuten, die nicht zu den Personen des § 4 HGB gehören, und mit jur. Personen des öffentl. Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen, ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. Ansbach (Gerichtsstand). Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

1.7. Änderungen in der Konstruktion, Form und Ausführung, die wir oder unser Vorlieferant während der Lieferzeit vornehmen, sind auch für unseren Besteller maßgebend. Das Urheberrecht an Zeichnungen verbleibt bei uns. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung dürfen Zeichnungen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie dem Empfänger anvertraut wurden. Sie dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in EURO rein netto, ab Sitz des Verkäufers, ohne sonstige anfallenden Kosten, diese werden dem Besteller, ebenso wie die gesetzliche MwSt., zusätzlich berechnet.

2.2. Ausländische Besteller haben uns den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis vorzulegen. Wird dieser nict vorgelegt, so ist die Mehrwertsteuer zu bezahlen.

2.3. Kaufpreise und Leistungsentgelte werden drei Tage nach Rechnungsdatum, spätestens mit Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig, und sind netto Kasse zu erbringen. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten nebst angefallenen Verzugszinsen und Mahnkosten zu verrechnen. Teilzahlungen gelten als zuerst für die ältesten Fälligkeiten geleistet. Der Besteller verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.

2.4. Skonti und andere Preisnachlässe sind bei Zahlungsrückstand des Bestellers für frühere Lieferungen oder Leistungen ausgeschlossen.

2.5. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet andere Zahlungsmittel als Bargeld anzunehmen. Akzeptiert er andere Zahlungsmittel, so geschieht dies nur unter Vorbehalt des korrekten Zahlungseingangs, sowie unter Berechnung aller anfallenden Kosten.

2.6. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen unsererseits zu verweigern und unter Fortfall eines Zahlungszieles vollständige und bare Zahlung vor Auslieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen. Dies gilt auch hinsichtlich geschuldeten Lieferungen aus anderen Verträgen mit dem Besteller.

2.7. Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.A.. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Dem nichtkaufmännischen Besteller bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein über dem gesetzlichen Verzugszins liegender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

3. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung, Eigentumsvorbehalt

3.1. Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes des Bestellers aus früheren oder aus anderen laufenden Geschäften ist ausgeschlossen.

3.2. Bleibt der in das Handelsregister eingetragene Käufer mit einer Rate eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand, oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, sofort fällig. Für alle anderen Käufer gilt, wenn Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzuge sind , so wird der ganze Restkaufpreis fällig.

3.3. Wird beim fälligen Restkaufpreis dieser nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Vertragsgegenstand und der Verkäufer ist berechtigt, den Vertragsgegenstand wieder in eigenen Besitz zu nehmen, ohne daß darin verbotene Eigenmacht liegt und ohne Verzicht auf seine Ansprüche. Zu diesem Zwecke ist es dem Verkäufer gestattet, das Grundstück (Räumlichkeiten), auf/in dem sich der Vertragsgegenstand befindet, zu betreten und den Vertragsgegenstand wegzuholen, wobei die dem Verkäufer bereits geleisteten Zahlungen inkeinem Fall vom Käufer zurückverlangt werden können. Der Verkäufer kann die Aushändigung solange verweigern, bis er wegen seiner Ansprüche voll befriedigt ist. Er ist berechtigt über den Vertragsgegenstand freihändig weiterzuverfügen. Für einen Mindererlös hat der Käufer aufzukommen. Der aus einem Weiterverkauf erzielte Erlös ist auf die noch ausstehende Restzahlung anzurechnen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Vertragsgegenstandes entstehenden Kosten trägt der Käufer. Eine Pfändung des Vertragsgegenstandes steht uns frei. Sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei einer Pfandverwertung verliert der Käufer sein Recht auf Vertragserfüllung.

3.4. Wird der Kauf des Vertragsgegenstandes durch einen Dritten finanziert, so tritt der Käufer im voraus sämtliche, ihm gegenüber Dritten zustehende Ansprüche auf Auszahlung des Finanzierungsbetrages in Höhe des vereinbarten Entgeltes an uns ab.

3.5. Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen als vereinbart, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen.

4. Lieferung

4.1. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung fürTransportschäden irgendwelcher Art. Der Gefahrenübergang bzw. Lieferungen auf/an den Käufer sind grundsätzlich ab Sitz des Verkäufers zu verstehen. Lieferungen erfolgen auf Kosten des Bestellers.

4.2. Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart. Voraussetzung für den Beginn einer Lieferfrist ist stets die Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags durch den Besteller. Dazu zählen die Beibringung erforderlicher Unterlagen sowie vereinbarter Anzahlungen.

4.3. Wünscht der Besteller die Auslieferung der Ware, so handelt es sich um einen Versendungskauf und nicht um eine Bringschuld. Versandwege und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Mit der Übergabe der Ware an den berechtigten Empfänger (z.B. Spediteur), geht die Gefahr auf den Besteller über, dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird, sowie bei Teil- oder Frankolieferungen.

4.4. Versand von Ersatzteilen oder Reparaturstücken erfolgt auf Kosten des Empfängers per Nachnahme. Das ersetzte Stück wird Eigentum des Verkäufers.

4.5. Ausführungs- bzw. Lieferfristen verlängern sich – auch bei schon eingetretenem Verzug – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die nicht durch uns zu verantworten sind, z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Störungen der Verkehrswege usw.. Gleiches gilt, wenn derartige Umstände bei Vor- oder Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten.

4.6. Für Verzögerungen und unterbliebene Lieferungen von Vorlieferanten haben wir in keinem Fall einzustehen. Wir treten, etwaige Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten an den Besteller ab.

4.7. Vom Käufer, oder seinem Beauftragten (z.B. Spediteur, Frachtführer) ab Verkäufersitz abgenommene oder ausdrücklich bestätigte Lieferungen gelten als ordnungsgemäß geliefert.

5. Gewährleistung

5.1. Eine Gewähr des Verkäufers für Fehlerfreiheit im Material und der Werksarbeit wird für die Dauer von sechs Monaten ab Lieferdatum, nur dem ersten Abnehmer gegenüber, geleistet.

5.2. Beanstandungen wegen Mängeln sind spätestens 8 Tage nach Empfang des Vertragsgegenstandes schriftlich vorzubringen. Soweit es sich unversteckte Mängel handelt, sind diese unverzüglich nach Entdeckung, innerhalb von 8 Tagen, bei sofortiger Einstellung der Benutzung schriftlich vorzubringen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung nicht in Betracht.

5.3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Die Gewährleistung erfolgt nur, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand, oder nach Rücksprache mit uns, einzelne Teile an unseren Sitz, porto- oder frachtfrei anliefert und von uns ein Prüfungsprotokoll erstellen läßt.

5.4. Maßgebend für die Garantie ist ausschließlich der Prüfungsbefund lt. Prüfungsprotokoll und die Entscheidung des Verkäufers. Ersetzt wird in allen Fällen nur das Teil, das den Fehler im Material oder in der Werksarbeit aufweist. Jeder Ersatz eines mittelbar oder unmittelbar in irgendeiner Form entstandenen Schadens wird ausdrücklich abgelehnt.

5.5. Für die nicht selbst erzeugten Teile beschränkt sich die Gewähr auf Abtretung der Ansprüche gegenüber Dritten.

5.6. Eine Gewähr für Haltbarkeit der Lackierung und das ausfallen einer bestimmten Farbe wird nicht übernommen.

5.7. Für Waren, die in Angeboten, Preislisten oder Rechnungen usw. ausdrücklich als „Sonderposten“, „gebraucht“ oder ähnlich bezeichnet sind, wird keine Garantie übernommen.

5.8. Für Schwierigkeiten, die sich aus den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei einem Weiterverkauf oder der Verwendung der gelieferten Ware ergeben, lehnen wir eine Haftung ab.

5.9. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.10. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen oder Ersatz einzelner Teile ohne unsere schriftliche Zustimmung von anderer Stelle als der von uns autorisierten Stelle vorgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite verändert wurde, oder wenn eine Überschreitung der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zulässigen Gesamtgewichtes oder der Fahrgestell-Tragfähigkeit oder der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt wird.

5.11. Beschädigungen, welche durch fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung bzw. Montagefehler entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand ist Würzburg